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Parallellesung der Bibel

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Auflage 2017

Lutherbibel

  • Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt,
  • Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen.
  • sie sein Haus verlässt, die Frau eines anderen Mannes wird,
  • Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib,
  • wenn dann der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt oder wenn der andere Mann, der sie geheiratet hat, stirbt,
  • und der andere Mann ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hatte:
  • dann darf sie ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, nicht wieder heiraten, sodass sie wieder seine Frau würde, nachdem sie für ihn unberührbar geworden ist. Das wäre dem HERRN ein Gräuel. Du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht der Sünde verfallen lassen.
  • so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist; denn solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
  • Wenn ein Mann neuvermählt ist, muss er nicht mit dem Heer ausrücken. Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die er geheiratet hat, erfreuen.
  • Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
  • Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn dann nimmt man das Leben selbst als Pfand.
  • Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
  • Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, entführt, ihn als Sklaven kennzeichnet und verkauft, dann soll dieser Entführer sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
  • Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
  • Nimm dich in Acht, wenn Aussatz als Seuche auftritt! Achte genau auf alles, wozu euch die levitischen Priester anweisen, und haltet es! So wie ich es ihnen aufgetragen habe, sollt ihr darauf achten und es halten.
  • Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und darnach tun.
  • Denkt an das, was der HERR, dein Gott, als ihr aus Ägypten zogt, unterwegs mit Mirjam getan hat!
  • Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.
  • Wenn du einem andern irgendein Darlehen gibst, sollst du, um das Pfand zu holen, nicht sein Haus betreten.
  • Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
  • Du sollst draußen stehen bleiben und der Mann, dem du das Darlehen gibst, soll dir ein Pfand nach draußen bringen.
  • sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
  • Wenn er in Not ist, sollst du sein Pfand nicht über Nacht behalten.
  • Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,
  • Bei Sonnenuntergang sollst du ihm sein Pfand zurückgeben. Dann kann er in seinem Mantel schlafen, er wird dich segnen und du wirst vor dem HERRN, deinem Gott, im Recht sein.
  • sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein.
  • Du sollst einen notleidenden und armen Tagelöhner unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht ausbeuten.
  • Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind,
  • An dem Tag, an dem er arbeitet, sollst du ihm auch seinen Lohn geben. Die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist in Not und lechzt danach. Dann wird er nicht den HERRN gegen dich anrufen und es wird keine Strafe für eine Sünde über dich kommen.
  • sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei.
  • Väter sollen nicht wegen ihrer Söhne und Söhne nicht wegen ihrer Väter mit dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur für sein eigenes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden.
  • Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
  • Du sollst das Recht von Fremden, die Waisen sind, nicht beugen; du sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen.
  • Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.
  • Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der HERR, dein Gott, dort freigekauft. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.
  • Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
  • Wenn du dein Feld aberntest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei jeder Arbeit deiner Hände segnet.
  • Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände.
  • Wenn du einen Ölbaum abgeklopft hast, sollst du nicht auch noch die Zweige absuchen. Was noch hängt, soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.
  • Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
  • Wenn du in deinem Weinberg die Trauben geerntet hast, sollst du keine Nachlese halten. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.
  • Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
  • Denk daran: Du bist in Ägypten Sklave gewesen. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.
  • Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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