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Parallellesung der Bibel

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Lutherbibel

Auflage 2017

  • Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
  • Mose teilte den Israeliten alles genauso mit, wie es ihm der HERR geboten hatte.
  • Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist’s, was der HERR geboten hat:
  • Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR gebietet:
  • Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
  • Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genauso, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausführen.
  • Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
  • Wenn aber eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet, während sie noch ledig im Haus ihres Vaters lebt,
  • und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.
  • und ihr Vater von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfährt und ihr Vater ihr gegenüber schweigt, dann gelten all ihre Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, bleibt in Kraft;
  • Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
  • versagt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung, dann tritt das Gelübde oder das Enthaltungsversprechen, zu dem sie sich verpflichtet hat, nicht in Kraft; der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.
  • Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
  • Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder durch ein unbedachtes Wort, mit dem sie sich verpflichtet hat, gebunden ist,
  • und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages still, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.
  • dann bleiben die Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, falls ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigt.
  • Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.
  • Wenn ihr Mann aber an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung versagt, dann hat er ihr Gelübde, an das sie gebunden war, oder das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hatte, außer Kraft gesetzt und der HERR wird ihr vergeben.
  • Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
  • Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen — alles, wozu sie sich verpflichtet hat — bleibt für sie in Kraft.
  • Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
  • Wenn sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat,
  • und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
  • dann bleiben alle Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehört, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat.
  • Macht’s aber ihr Mann des Tages los, wenn er’s hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat’s losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.
  • Wenn sie aber ihr Mann ausdrücklich außer Kraft gesetzt hat an dem Tag, an dem er davon hörte, dann ist alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Enthaltungsversprechen, aufgehoben; ihr Mann hat es außer Kraft gesetzt und der HERR wird es ihr vergeben.
  • Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
  • Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der zu Enthaltung oder Verzicht verpflichtet, in Kraft oder außer Kraft setzen.
  • wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er’s hörte;
  • Schweigt ihr Mann dazu von einem Tag bis zum andern, dann setzt er alle Gelübde oder alle Enthaltungsversprechen, die sie verpflichten, in Kraft. Er hat sie in Kraft gesetzt, denn er hat an dem Tag, an dem er davon erfahren hat, geschwiegen.
  • wird er’s aber aufheben, nachdem er’s gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.
  • Hat er aber davon erfahren und setzt sie erst später außer Kraft, dann trägt er dafür die Verantwortung.
  • Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
  • Das sind die Gesetze, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters lebt.

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