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Parallellesung der Bibel

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Lutherbibel

Hoffnung für Alle

  • Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
  • Alle diese Bestimmungen teilte Mose den Israeliten mit.
  • Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist’s, was der HERR geboten hat:
  • Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom HERRN weiter:
  • Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
  • »Wenn jemand dem HERRN etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.
  • Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
  • Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem HERRN ein Versprechen
  • und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.
  • und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.
  • Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
  • Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der HERR ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.
  • Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
  • Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat
  • und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages still, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.
  • und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.
  • Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er’s hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.
  • Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.
  • Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
  • Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.
  • Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
  • Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab
  • und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.
  • und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat.
  • Macht’s aber ihr Mann des Tages los, wenn er’s hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat’s losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.
  • Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der HERR wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält.
  • Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:
  • Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte.
  • wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er’s hörte;
  • Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich.
  • wird er’s aber aufheben, nachdem er’s gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.
  • Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«
  • Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
  • Diese Weisungen erhielt Mose vom HERRN. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.

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