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Parallellesung der Bibel

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Hoffnung für Alle

Lutherbibel

  • Weiter sagte der Herr zu mir: »Wenn ihr das Land unter den Stämmen Israels durch das Los aufteilt, sollt ihr für mich ein Gebiet zurückbehalten. In seinem ganzen Umfang soll es mir geweiht sein und darum als heilig gelten. Es muss 12,5 Kilometer lang und 10 Kilometer breit sein.
  • Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, 25,000 Ruten lang und 10,000 breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
  • Von diesem Gebiet sollt ihr noch einmal die Hälfte — also 12,5 mal 5 Kilometer — abteilen. Darin wird mein Tempel mit dem Allerheiligsten stehen. Der Tempel selbst wird einen 250 Meter langen und ebenso breiten Bezirk einnehmen, um den wiederum ein Streifen brachliegendes Land von 25 Metern Breite führt.
  • Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je 500 Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher 50 Ellen.
  • Das ganze 12,5 mal 5 Kilometer große Gebiet sollt ihr als heilig betrachten und den Priestern überlassen. Sie dürfen in unmittelbarer Nähe des Tempels ihre Häuser bauen, weil sie mir, dem HERRN, in meinem Heiligtum dienen.
  • Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
  • Die andere Hälfte des Gebiets, das ihr für mich zurückbehalten sollt, ist für die Leviten bestimmt, die am Tempel ihren Dienst versehen. Sie dürfen dieses Stück von 12,5 Kilometern Länge und 5 Kilometern Breite in Besitz nehmen und darauf ihre Städte errichten.
  • Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch 25,000 Ruten lang und 10,000 breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
  • An das mir geweihte Gebiet grenzt im Süden das Umland der Stadt Jerusalem. Es ist 12,5 Kilometer lang und 2,5 Kilometer breit. Hier dürfen Menschen aus ganz Israel wohnen.«
  • Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, 5000 Ruten breit und 25,000 lang, neben dem geheiligten Lande.
  • »Auch eure Herrscher sollen eigenes Land bekommen. Es grenzt auf der Ost- und Westseite an das mir geweihte Gebiet und an den Bezirk um Jerusalem; es ist daher genauso breit wie die beiden zusammen. Das Land des Herrschers erstreckt sich so weit nach Westen und nach Osten, wie die Gebiete eurer Stämme reichen.
  • Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme.
  • Dies und nicht mehr ist der Grundbesitz eurer Herrscher. Sie sollen das restliche Land den Stämmen überlassen und euch nicht länger unterdrücken.«
  • Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
  • »Ich, Gott, der HERR, sage zu den Herrschern von Israel: Schluss mit euren Betrügereien! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Tretet ein für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben! Das befehle ich, Gott, der HERR!
  • Denn so spricht der HERR HERR: Ihr habt’s lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HERR HERR.
  • Wenn ihr Israeliten etwas abwiegt, dann benutzt Waagen, die richtig eingestellt sind! Eure Maße und Gewichte sollen nicht gefälscht sein.
  • Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben.
  • Das Getreidemaß Efa soll genauso viel umfassen wie das Bat, das Hohlmaß für Flüssiges. Beide, Efa und Bat, müssen ein Zehntel eines Homer betragen. Das Homer ist die Norm für alle anderen Hohlmaße.
  • Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
  • Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen und eine Mine 60 Schekeln.
  • Aber ein Lot soll 20 Gera haben; und eine Mina macht 20 Lot, 25 Lot und 15 Lot.
  • Für die regelmäßigen Opfer sollt ihr folgende Abgaben festsetzen: von Weizen und Gerste jeweils den 60. Teil
  • Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
  • und vom Öl den 100. Teil. Das Maß für Öl ist das Bat; 10 Bat entsprechen einem Homer oder einem Kor.
  • Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.
  • Aus euren Herden sollt ihr von 200 Tieren eines aussuchen. Diese Abgaben sind für die Speise-, Brand- und Friedensopfer bestimmt, mit denen eure Schuld gesühnt werden soll. Ich, Gott, der HERR, ordne es so an.
  • Und je ein Lamm von 200 Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HERR HERR.
  • Alle Bewohner Israels müssen diese Abgaben an den Herrscher des Landes entrichten.
  • Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
  • Euer Herrscher soll an den Neumondfeiern, den Sabbaten und allen übrigen Festen für die Opfer sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass mir die Brandopfer, die Speise- und Trankopfer, die Sündopfer und die Friedensopfer dargebracht werden. Dann werde ich euch Israeliten eure Schuld vergeben.«
  • Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
  • »Ich, Gott, der HERR, sage euch: Am 1. Tag des 1. Monats sollt ihr einen fehlerlosen jungen Stier aussuchen. Bringt ihn mir am Heiligtum als Sündopfer dar, um es von aller Schuld zu reinigen.
  • So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
  • Der Priester soll mit dem Blut des Stieres die Türrahmen des Tempels, die vier Ecken der Altarsockel und die Türrahmen der Tore bestreichen, die zum inneren Vorhof führen.
  • Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs.
  • Das Gleiche sollt ihr nochmals am 7. Tag des 1. Monats tun, damit all denen vergeben wird, die unbeabsichtigt oder unwissentlich gesündigt haben. So reinigt ihr den Tempel von aller Schuld.
  • Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder verführt worden sind, daß ihr das Haus entsündiget.
  • Am 14. Tag des 1. Monats soll das Passahfest beginnen. Feiert es sieben Tage lang und esst in dieser Zeit nur Brot, das ohne Sauerteig gebacken wurde!
  • Am 14. Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.
  • Am ersten Tag soll euer Herrscher für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darbringen.
  • Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
  • Während der sieben Tage des Festes muss er täglich sieben junge Stiere und sieben Schafböcke, die ohne jeden Fehler sind, als Opfer für mich verbrennen und mir einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen.
  • Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
  • Als Speiseopfer kommen zu jedem Stier und jedem Schafbock 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl.
  • Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.
  • Am 15. Tag des 7. Monats beginnt das Laubhüttenfest. Sieben Tage lang soll euer Herrscher täglich die gleichen Opfer darbringen wie beim Passahfest: die Sündopfer, Brandopfer, Speiseopfer und das Öl.«
  • Am 15. Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

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