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Parallellesung der Bibel

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Lutherbibel

Hoffnung für Alle

  • Und der HERR redete mit Mose und sprach:
  • Der HERR sprach zu Mose:
  • Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind.
  • »Befiehl den Israeliten, jeden aus dem Lager zu schicken, der aussätzig ist, eine Hautkrankheit hat oder an einem Ausfluss leidet. Es darf auch niemand dableiben, der einen Toten berührt hat und dadurch unrein geworden ist.
  • Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne.
  • Ganz gleich, ob es Männer oder Frauen sind, sie sollen das Lager verlassen, damit es nicht verunreinigt wird. Denn ich selbst wohne hier mitten unter euch!«
  • Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte.
  • Die Israeliten gehorchten dem HERRN und schickten alle aus dem Lager, die nicht rein waren.
  • Und der HERR redete mit Mose und sprach:
  • Der HERR sprach zu Mose:
  • Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich;
  • »Ich gebe dir eine Anweisung, die für alle Israeliten gelten soll, ganz gleich ob Männer oder Frauen: Wer einen anderen Menschen auf irgendeine Weise betrügt, lehnt sich gegen mich, den HERRN, auf und macht sich schuldig.
  • und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben.
  • Er soll sein Vergehen zugeben und alles zurückerstatten, was er dem anderen schuldet, ja sogar noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen.
  • Ist aber niemand da, dem man’s bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.
  • Wenn der Geschädigte aber inzwischen gestorben ist und keine Erben hat, die sein Eigentum an seiner Stelle zurücknehmen können, fällt es mir, dem HERRN, zu. Es soll den Priestern gehören, so wie der Schafbock, den der Priester für den Schuldigen opfern muss, damit ich seine Sünde vergebe.
  • Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
  • Im Übrigen erhalten die Priester einen Anteil an allen Opfergaben, die von den Israeliten zum Heiligtum gebracht werden. Diese Anteile sollen allein den Priestern gehören.«
  • Und der HERR redete mit Mose und sprach:
  • Der HERR befahl Mose:
  • Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte
  • »Sag den Israeliten: Angenommen, eine verheiratete Frau gerät auf Abwege. Sie wird ihrem Mann untreu
  • und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen,
  • und schläft mit einem anderen. Niemand hat sie bei ihrer Schuld ertappt: Ihr Mann hat sie nicht gesehen, und auch sonst gibt es keine Zeugen.
  • und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein,
  • Aber der Mann hat eine böse Ahnung. Die Eifersucht packt ihn, weil er meint, dass seine Frau ihn betrogen hat. Doch weiß er es nicht sicher, sie könnte auch unschuldig sein.
  • so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt.
  • In einem solchen Fall soll der Mann seine Frau zum Priester bringen. Er soll für sie eine Opfergabe von eineinhalb Kilogramm Gerstenmehl mitnehmen. Das Mehl darf nicht mit Öl übergossen oder mit Weihrauch bestreut werden, denn es dient als Eifersuchtsopfer, das den Verdacht vor Gott bringt und verborgene Schuld aufdeckt.
  • Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HERRN stellen
  • Der Priester führt die Frau ins Heiligtum und lässt sie in die Gegenwart des HERRN treten.
  • und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun.
  • Er füllt geweihtes Wasser in ein Tongefäß und streut Erde vom Boden des Heiligtums hinein.
  • Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben
  • Dann löst er das Haar der Frau und legt das Eifersuchtsopfer in ihre Hände. Er selbst hält das Wasser, das Fluch und Qual bringt.
  • und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden.
  • Dann stellt der Priester die Frau unter Eid und sagt: ›Wenn du deinem Mann nicht untreu warst und nicht mit einem anderen geschlafen hast, soll dir dieses Wasser des Fluches und der Qual nichts anhaben.
  • Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann,
  • Aber wenn du die Ehe gebrochen und als verheiratete Frau mit einem anderen Mann geschlafen hast,
  • so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!
  • dann soll der HERR dich bestrafen! Dieses fluchbringende Wasser wird in deine Eingeweide eindringen. Es wird dich unfruchtbar machen und deinen Bauch anschwellen lassen. Mit Schrecken und Abscheu werden die Leute auf dich zeigen!‹ So warnt der Priester die Frau vor der drohenden Strafe. Und die Frau soll antworten: ›Amen, so soll es sein!‹
  • Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
  • Dann schreibt der Priester den Fluch auf ein Blatt und taucht es in das Wasser, bis die Schrift sich auflöst.
  • und soll dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe.
  • Dieses Wasser muss die Frau später trinken, damit es in ihren Körper gelangt und der Fluch sie trifft.
  • Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich:
  • Vorher nimmt der Priester das Eifersuchtsopfer aus ihren Händen. Er schwingt es vor dem heiligen Zelt hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem HERRN, gehören soll; dann geht er damit zum Altar.
  • er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
  • Hier lässt er eine Handvoll Mehl zu meinem Gedenken in Rauch aufgehen. Schließlich gibt er der Frau das Wasser zu trinken.
  • Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
  • Wenn sie schuldig ist und ihrem Mann untreu war, wird sie schwer erkranken. Das Wasser wird sie unfruchtbar machen und ihren Unterleib aufblähen. Voller Schrecken und Abscheu werden die Leute sich von ihr fernhalten.
  • ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird’s ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden.
  • Hat die Frau aber keine Schuld auf sich geladen, dann wird das Fluchwasser ihr nicht schaden, und sie wird weiter Kinder bekommen können.
  • Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
  • Dieses Gesetz gilt für den Fall, dass ein Mann seine Frau des Ehebruchs verdächtigt. Wenn ihn die Eifersucht packt und er glaubt, dass seine Frau sich schuldig gemacht hat und ihm untreu geworden ist, soll er sie zum Heiligtum bringen. Dann soll der Priester alles so ausführen, wie dieses Gesetz es vorschreibt.
  • Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.
  • Den Mann trifft in einem solchen Fall keine Schuld. Hat aber die Frau tatsächlich die Ehe gebrochen, muss sie die Folgen tragen.«

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