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Parallellesung der Bibel

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Auflage 2017

Hoffnung für Alle

  • Der HERR sprach zu Mose:
  • Der HERR sprach zu Mose:
  • Das ist die Weisung für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen
  • »Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gelten folgende Anweisungen: Er muss zum Priester gebracht werden,
  • und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist,
  • der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden,
  • soll er anordnen, dass man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt.
  • lässt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop.
  • Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.
  • Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen.
  • Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen.
  • Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat.
  • Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und ihn für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er ins freie Feld schicken.
  • Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel lässt er fliegen.
  • Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
  • Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare ab und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten.
  • Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein.
  • Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, ist er endgültig rein.
  • Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt als Speiseopfer und ein Log Öl nehmen.
  • Am achten Tag sucht er zwei männliche Lämmer und ein einjähriges weibliches Lamm aus, alles fehlerlose Tiere; zusätzlich bringt er für das Speiseopfer vier Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt, sowie einen halben Liter Öl.
  • Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem HERRN aufstellen.
  • Der Priester, der die Reinigung vornimmt, führt den Mann mit seinen Opfergaben zum Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.
  • Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beide als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.
  • Eines der Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester weiht sie mir, dem HERRN, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt.
  • Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort; denn das Schuldopfer gehört wie das Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges.
  • Dann schlachtet er das Lamm am Eingang des heiligen Zeltes, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer steht das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig.
  • Der Priester soll etwas Blut vom Schuldopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
  • Der Priester nimmt etwas vom Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden möchte, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.
  • Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen.
  • Nun gießt er etwas Öl in die linke Hand,
  • Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem HERRN verspritzen.
  • taucht einen Finger der rechten Hand hinein und besprengt damit siebenmal den Altar.
  • Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
  • Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.
  • Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll der Priester für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.
  • Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen.
  • Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und für den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit Versöhnung erwirken. Danach soll er das Brandopfer schlachten.
  • Dann bringt er das Sündopfer dar, um den Geheilten von aller Verunreinigung und Schuld zu befreien. Anschließend schlachtet er das Tier für das Brandopfer
  • Der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen und für den betreffenden Menschen Versöhnung erwirken. So ist er rein.
  • und verbrennt das Speise- und das Brandopfer auf dem Altar. So bewirkt er, dass der Betreffende wieder als rein gelten darf.
  • Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll er einen Widder als Schuldopfer für das Erhebungsopfer nehmen, um für ihn Versöhnung zu erwirken. Er soll nur ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen,
  • Wenn jemand zu arm ist und sich die Opfergaben nicht leisten kann, bringt er nur ein Lamm für das Schuldopfer. Es soll mir, dem Herrn, geweiht werden, damit ich dem Geheilten seine Schuld vergebe. Als Speiseopfer genügen in einem solchen Fall eineinhalb Kilogramm feines, mit Öl vermengtes Mehl sowie ein halber Liter Öl.
  • und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll.
  • Wenn der Mann es aufbringen kann, kommen noch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben dazu, eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer.
  • Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN bringen.
  • Am achten Tag, wenn er für rein erklärt werden möchte, bringt er diese Opfergaben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.
  • Der Priester soll den Widder des Schuldopfers und das Log Öl nehmen und als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.
  • Der Priester nimmt das Lamm und den halben Liter Öl entgegen und schwingt sie vor dem Heiligtum hin und her, um sie mir, dem HERRN, zu weihen.
  • Hat er diesen Widder des Schuldopfers geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
  • Dann schlachtet er das Lamm für das Schuldopfer und streicht dem Geheilten etwas von dem Blut auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.
  • Der Priester soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen
  • Anschließend gießt er Öl in die linke Hand
  • und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem HERRN verspritzen.
  • und sprengt etwas davon mit einem Finger der rechten Hand siebenmal an den Altar.
  • Dann soll der Priester etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
  • Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.
  • Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.
  • Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen.
  • Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder Felsentauben
  • Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester den Mann von seiner Unreinheit und sorgt dafür, dass ich, der HERR, ihm seine Schuld vergebe.
  • Das ist die Weisung für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen.
  • Diese Bestimmungen gelten für einen vom Aussatz Geheilten, der die volle Opfergabe für seine Reinigung nicht aufbringen kann.«
  • Der HERR sprach zu Mose und Aaron:
  • Der HERR sprach zu Mose und Aaron:
  • Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, ein Anzeichen von Aussatz auftreten,
  • »Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch als euer Eigentum schenken will, und ich lasse dort an einem Haus Schimmelpilz entstehen,
  • so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen.
  • dann soll der Besitzer seinen Verdacht dem Priester melden.
  • Der Priester soll anordnen, dass man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Anzeichen zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu untersuchen.
  • Dieser ordnet an, das Haus auszuräumen, ehe er kommt, um den Befall zu untersuchen. Denn sonst müsste, falls es ein Pilzbefall ist, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Nun kommt der Priester, um sich das Haus anzusehen.
  • Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich-gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden,
  • Entdeckt er im Mauerwerk rötliche oder grünliche Vertiefungen,
  • so soll der Priester aus dem Haus zum Eingang des Hauses hinausgehen und das Haus für sieben Tage abschließen.
  • verlässt er das Haus und verschließt es für sieben Tage.
  • Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Untersuchung fest, dass sich das Anzeichen an den Hausmauern ausgebreitet hat,
  • Wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, dass sich der Befall am Mauerwerk ausgebreitet hat,
  • so ordne er an, die Steine, die von dem Anzeichen befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen.
  • dann muss er anordnen, die befallenen Steine auszubrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen.
  • Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten.
  • Die Innenwände des Hauses lässt er abkratzen und den Lehm ebenfalls außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
  • Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel verputzen.
  • Dann werden die herausgebrochenen Steine durch andere ersetzt, und das Haus wird mit neuem Lehm verputzt.
  • Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Anzeichen bricht wieder aus,
  • Wenn aber der Befall wieder auftritt, nachdem man die alten Steine herausgebrochen, den Lehm abgekratzt und das Haus neu verputzt hat,
  • soll der Priester kommen, um es zu untersuchen. Stellt er fest, dass sich das Anzeichen an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein.
  • kommt der Priester und schaut es sich erneut an. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen hartnäckigen Schimmelpilz, der nicht wieder verschwindet; das Haus bleibt unrein.
  • Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.
  • Man muss es abreißen und den Schutt — die Steine, die Balken und den Lehm — an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.
  • Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend.
  • Wer das Haus betritt, während es verschlossen bleiben soll, ist unrein bis zum Abend.
  • Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen.
  • Wer in dem Haus schläft oder isst, muss danach seine Kleider waschen.
  • Kommt aber der Priester, um das Anzeichen zu untersuchen, und stellt fest, dass sich das Anzeichen, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Anzeichen ist abgeheilt.
  • Wenn aber der Priester sieht, dass sich der Pilzbefall am Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, denn der Schimmelpilz ist verschwunden.
  • Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.
  • Er holt dann zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop, um das Haus von seiner Unreinheit zu befreien.
  • Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten.
  • Den einen Vogel tötet er über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser, um das Blut des Tieres aufzufangen.
  • Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und,
  • Dann nimmt er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinrote Wolle und den lebenden Vogel und taucht alles in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem Wasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser das Haus.
  • nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat,
  • So befreit er es von aller Unreinheit, die auf ihm lastet.
  • den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld schicken. So erwirkt er Sühne für das Haus und es ist wieder rein.
  • Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. So sorgt er dafür, dass das Haus wieder als rein gelten darf.
  • Das ist die Weisung für jedes Anzeichen von Aussatz und Flechte,
  • Diese Vorschriften gelten für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern.
  • zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist die Weisung über den Aussatz.
  • Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, wann ein Mensch oder ein Gegenstand unrein oder rein ist.«

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