Willkommen auf unserer Website, auf der wir die Bibel erforschen! Schön, Sie hier zu treffen!
Möge Ihre Reise in die Welt der Heiligen Schrift fesselnd und inspirierend sein!

Sie können die Lesesprache ändern: uk ru en


Parallellesung der Bibel

← (Das Buch Levitikus 14) | (Das Buch Levitikus 16) →

Auflage 2017

Lutherbibel

  • Der HERR sprach zu Mose und Aaron:
  • Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
  • Redet zu den Israeliten und sagt zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Körper hat, so ist dieser Ausfluss unrein.
  • Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
  • Hat er diesen Ausfluss, so besteht seine Unreinheit, ob sein Körper den Ausfluss fließen lässt oder ihn zurückhält; bei ihm liegt Unreinheit vor.
  • Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.
  • Jedes Lager, auf das sich der mit Ausfluss Behaftete legt, und jeder Gegenstand, auf den er sich setzt, ist unrein.
  • Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden.
  • Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der mit Ausfluss Behaftete saß, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer den Körper des mit Ausfluss Behafteten berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wenn der mit Ausfluss Behaftete eine reine Person anspuckt, muss sie ihre Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Jeder Sattel, den der mit Ausfluss Behaftete benutzt, ist unrein.
  • Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
  • Jeder, der irgendeinen Gegenstand berührt, der unter dem Kranken war, ist unrein bis zum Abend. Wer einen solchen Gegenstand trägt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Jeder, den der mit Ausfluss Behaftete berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abzuspülen, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Ein Tongefäß, das der mit Ausfluss Behaftete berührt, muss zerbrochen und jedes Holzgerät mit Wasser abgespült werden.
  • Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
  • Wird der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein, soll er sieben Tage bis zu seiner Reinigung zählen. Danach muss er seine Kleider waschen, seinen Körper in Quellwasser baden und ist dann rein.
  • Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
  • Am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, vor den HERRN zum Eingang des Offenbarungszeltes kommen und sie dem Priester geben.
  • Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
  • Mit der einen soll der Priester ein Sündopfer und mit der andern ein Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn so vor dem HERRN wegen seines Ausflusses Versöhnung erwirken.
  • Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben.
  • Hat ein Mann Samenerguss, soll er seinen ganzen Körper in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das Samen gekommen ist, muss mit Wasser gesäubert werden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend.
  • Folgendes gilt für eine Frau, bei der ein Mann schläft mit Samenerguss: Sie müssen sich beide in Wasser baden und sind unrein bis zum Abend.
  • Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und der Ausfluss aus ihrem Körper Blut ist, soll sie sieben Tage lang in ihrer Regel verbleiben. Wer sie berührt, ist unrein bis zum Abend.
  • Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
  • Alles, worauf sie sich während ihrer Regel legt, ist unrein; alles, worauf sie sich setzt, ist unrein.
  • Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
  • Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer irgendeinen Gegenstand berührt, auf dem sie saß, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Befindet sich etwas auf dem Bett oder auf dem Gegenstand, auf dem sie saß, wird derjenige, der es berührt, unrein bis zum Abend.
  • Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.
  • Schläft ein Mann mit ihr, so kommt die Unreinheit ihrer Regel auf ihn. Er wird für sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf das er sich legt, wird unrein.
  • Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein.
  • Hat eine Frau mehrere Tage außerhalb der Zeit ihrer Regel einen Blutfluss oder hält ihre Regel länger an, ist sie für die ganze Dauer dieses Ausflusses im gleichen Zustand der Unreinheit wie während der Zeit ihrer Regel. Sie ist unrein.
  • Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
  • Jedes Lager, auf das sie sich während der ganzen Dauer ihres Ausflusses legt, ist so wie ihr Lager, auf dem sie während ihrer Regel liegt. Jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer Regel.
  • Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.
  • Jeder, der diese Gegenstände berührt, wird unrein; er muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Ist sie von ihrem Ausfluss rein, soll sie sieben Tage zählen und dann rein sein.
  • Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein.
  • Am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen und sie dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
  • Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
  • Der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer verwenden. Er soll für sie so vor dem HERRN wegen ihres verunreinigenden Ausflusses Versöhnung erwirken.
  • Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit.
  • Ihr sollt die Israeliten vor ihrer Unreinheit warnen, damit sie nicht in ihr sterben müssen, weil sie meine Wohnung in ihrer Mitte verunreinigen.
  • So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
  • Das ist die Weisung für einen Mann, der einen Ausfluss hat, für einen, den ein Samenerguss unrein gemacht hat,
  • Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
  • und für die Frau in ihrer Regel und für diejenigen, die an Ausfluss leiden, sei es ein Mann oder eine Frau, und für den Mann, der mit einer unreinen Frau schläft.
  • und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

  • ← (Das Buch Levitikus 14) | (Das Buch Levitikus 16) →

    Update-Verlauf Update-Verlauf

    © UA biblenet - 2026