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Parallellesung der Bibel

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Lutherbibel

Auflage 2017

  • Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
  • Der HERR sprach zu Mose und Aaron:
  • Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
  • Redet zu den Israeliten und sagt zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Körper hat, so ist dieser Ausfluss unrein.
  • Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.
  • Hat er diesen Ausfluss, so besteht seine Unreinheit, ob sein Körper den Ausfluss fließen lässt oder ihn zurückhält; bei ihm liegt Unreinheit vor.
  • Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden.
  • Jedes Lager, auf das sich der mit Ausfluss Behaftete legt, und jeder Gegenstand, auf den er sich setzt, ist unrein.
  • Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der mit Ausfluss Behaftete saß, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer den Körper des mit Ausfluss Behafteten berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wenn der mit Ausfluss Behaftete eine reine Person anspuckt, muss sie ihre Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
  • Jeder Sattel, den der mit Ausfluss Behaftete benutzt, ist unrein.
  • Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Jeder, der irgendeinen Gegenstand berührt, der unter dem Kranken war, ist unrein bis zum Abend. Wer einen solchen Gegenstand trägt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Jeder, den der mit Ausfluss Behaftete berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abzuspülen, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
  • Ein Tongefäß, das der mit Ausfluss Behaftete berührt, muss zerbrochen und jedes Holzgerät mit Wasser abgespült werden.
  • Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
  • Wird der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein, soll er sieben Tage bis zu seiner Reinigung zählen. Danach muss er seine Kleider waschen, seinen Körper in Quellwasser baden und ist dann rein.
  • Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
  • Am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, vor den HERRN zum Eingang des Offenbarungszeltes kommen und sie dem Priester geben.
  • Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben.
  • Mit der einen soll der Priester ein Sündopfer und mit der andern ein Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn so vor dem HERRN wegen seines Ausflusses Versöhnung erwirken.
  • Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Hat ein Mann Samenerguss, soll er seinen ganzen Körper in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend.
  • Jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das Samen gekommen ist, muss mit Wasser gesäubert werden und ist unrein bis zum Abend.
  • Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Folgendes gilt für eine Frau, bei der ein Mann schläft mit Samenerguss: Sie müssen sich beide in Wasser baden und sind unrein bis zum Abend.
  • Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
  • Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und der Ausfluss aus ihrem Körper Blut ist, soll sie sieben Tage lang in ihrer Regel verbleiben. Wer sie berührt, ist unrein bis zum Abend.
  • Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
  • Alles, worauf sie sich während ihrer Regel legt, ist unrein; alles, worauf sie sich setzt, ist unrein.
  • Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Wer irgendeinen Gegenstand berührt, auf dem sie saß, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend.
  • Befindet sich etwas auf dem Bett oder auf dem Gegenstand, auf dem sie saß, wird derjenige, der es berührt, unrein bis zum Abend.
  • Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein.
  • Schläft ein Mann mit ihr, so kommt die Unreinheit ihrer Regel auf ihn. Er wird für sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf das er sich legt, wird unrein.
  • Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
  • Hat eine Frau mehrere Tage außerhalb der Zeit ihrer Regel einen Blutfluss oder hält ihre Regel länger an, ist sie für die ganze Dauer dieses Ausflusses im gleichen Zustand der Unreinheit wie während der Zeit ihrer Regel. Sie ist unrein.
  • Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.
  • Jedes Lager, auf das sie sich während der ganzen Dauer ihres Ausflusses legt, ist so wie ihr Lager, auf dem sie während ihrer Regel liegt. Jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer Regel.
  • Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
  • Jeder, der diese Gegenstände berührt, wird unrein; er muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.
  • Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein.
  • Ist sie von ihrem Ausfluss rein, soll sie sieben Tage zählen und dann rein sein.
  • Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
  • Am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen und sie dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
  • Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit.
  • Der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer verwenden. Er soll für sie so vor dem HERRN wegen ihres verunreinigenden Ausflusses Versöhnung erwirken.
  • So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
  • Ihr sollt die Israeliten vor ihrer Unreinheit warnen, damit sie nicht in ihr sterben müssen, weil sie meine Wohnung in ihrer Mitte verunreinigen.
  • Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
  • Das ist die Weisung für einen Mann, der einen Ausfluss hat, für einen, den ein Samenerguss unrein gemacht hat,
  • und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
  • und für die Frau in ihrer Regel und für diejenigen, die an Ausfluss leiden, sei es ein Mann oder eine Frau, und für den Mann, der mit einer unreinen Frau schläft.

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